Erste Asset Management Investment Blog

US-Zinssenkung: Coronavirus und was nun?

US-Zinssenkung: Coronavirus und was nun?
US-Zinssenkung: Coronavirus und was nun?
(c) istock
Beitrag teilen:

Das Coronavirus hinterlässt seine Spuren auch in der Finanzmarktpolitik. Die US-Notenbank hat am Dienstag Fakten geschaffen: Die Federal Reserve senkte den Leitzins um 0,50 Prozentpunkte auf eine neue Zielbandbreite von 1,0 bis 1,25 Prozent.

Im Gegensatz zu anderen Notenbanken wie z.B. der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte sie sich mit den stufenweisen Zinsanhebungen in den letzten Jahren einen Puffer für Senkungen geschaffen.

Über die Hintergründe der US-Zinssenkung sprachen wir mit Erste Asset Management-Ökonom Gerhard Winzer.

Kam die Zinssenkung der amerikanischen Notenbank überraschend?

Nein. Dass die Leitzinsen prinzipiell gesenkt werden sollen, damit hat der Markt gerechnet. Bereits am vergangenen Freitag gab die Zentralbank ein Statement ab, wonach sie auf die Wirtschaftsrisiken, die vom Coronavirus ausgehen, geeignet reagieren würde.

Überraschend war das Ausmaß, nämlich gleich um einen halben Prozentpunkt und vor allem der Zeitpunkt. Denn der Zinsschritt erfolgte zwischen zwei regulär angesetzten Treffen des Offenmarktausschusses. Das nächste Treffen ist für den 18. März geplant.

Wie interpretieren Sie diesen Schritt? Werden sich weitere Notenbanken anschließen?

„Die Weltwirtschaft wird sich im 2. Halbjahr 2020 erholen. Die Wachstumsrisiken sind erheblich.“ Erste AM Volkswirt Gerhard Winzer

Der Zinsschritt der wichtigsten Zentralbank der Welt könnte Teil einer koordinierten Aktion der Zentralbanken in der entwickelten Welt sein. Bereits am selben Tag hatte in den frühen Morgenstunden die Zentralbank in Australien (RBA) den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 0,5 Prozent gesenkt. Diese Lockerungen müssen in Ländern in denen die Zinsen bereits sehr niedrig sind, wie etwa in der Eurozone oder in Japan, nicht notwendigerweise Zinsschritte umfassen.

Geldpolitische Lockerungen können mit einer höheren Liquiditätsversorgung der Banken, höheren Anleihen-Ankaufsprogrammen oder der Steuerung der Markterwartungen geschehen. Die kanadische Zentralbank stimmte übrigens in das weltweite Konzert an Leitzinssenkungen mit ein und nahm am Mittwoch einen 0,5 Prozentpunkte Zinsschritt vor.

Welchen Zweck hat die Zinssenkung?

Die Zinssenkung ist jedenfalls geeignet, die Verschärfung des Finanzumfeldes (gefallene Aktienkurse, höhere Renditeaufschläge für das Kreditrisiko, höhere Volatilitäten) zu lindern.

Die Notenbank versucht, eine negative Rückkopplung von fallenden Aktienkursen auf das Wirtschaftswachstum einzudämmen. Zudem verlautbaren immer mehr Länder, dass sie mit Hilfe der Steuerpolitik und Stützungen die Konkursgefahr bei Unternehmen eindämmen wollen.

Das US-Repräsentantenhaus verabschiedete ein Gesetz, wonach cirka 7 Milliarden Euro bereitgestellt werden, um die Auswirkungen des Virus auf die Wirtschaft abzufedern.

Hat sich der Ausblick der Erste Asset Management durch das Corona-Virus verändert?

Eine schnelle Erholung nach dem Einbruch des Wachstums im 1. Quartal wird immer unwahrscheinlicher. Für China ist die Rückkehr zum Wachstum im 2. Quartal wahrscheinlich.

Allerdings werden im Rest der Welt zwei Faktoren das Wachstum dämpfen: Die Störung in der globalen Wertschöpfungskette wird auch noch im 2. Quartal zu spüren sein. Und die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus außerhalb Chinas nehmen zu.

Wann kommt es nun zu der erwarteten Erholung?

Das Basisszenario der Erste Asset Management lautet: Erholung der Weltwirtschaft im 2. Halbjahr 2020. Für das 4. Quartal 2020 veranschlagen wir eine Wachstumsrate des globalen Bruttoinlandsproduktes von 2,5 Prozent (Wachstum im Quartalsabstand, auf das Jahr hochgerechnet). Die Wachstumsrisiken sind jedoch erheblich.

Zum Thema „Coronavirus und die Folgen für die Weltwirtschaft“ lesen Sie außerdem diese Analyse von Gerhard Winzer: https://blog.de.erste-am.com/das-coronavirus-und-die-folgen-fuer-die-weltwirtschaft/

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

DOSSIER

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.