Ausschüttung und Steuern bei Investmentfonds

Ausschüttung und Steuern bei Investmentfonds
Ausschüttung und Steuern bei Investmentfonds
© Erste Asset Management
Beitrag teilen:

KESt-Stoerer

Warum es keinen direkten Zusammenhang zwischen abgeführten Steuern und Fondsausschüttung gibt.

Viele Anlegerinnen und Anleger können sich nicht erklären, warum die Steuer, die von der Ausschüttung des Fonds abgezogen wird, mehr als 25% ausmachen kann. Eine typische Frage in diesem Zusammenhang lautet dann: „Ich habe EUR 500,- als Ausschüttung bekommen und davon wurden EUR 200,- an Steuer abgezogen. Das kann nicht stimmen, denn das sind ja 40 % und die Kapitalertragssteuer beträgt ja nur 25%!“

So oder so ähnlich erleben es Anlegerinnen und Anleger, wenn sie auf die Abrechnung der Ausschüttung ihrer Fondsanteile blicken. Hier eine kurze Erklärung, warum diese Darstellung stimmt und inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Ausschüttung und der abgeführten Steuer besteht.

Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Ausschüttung und Steuer!
Anhand folgender Grafik wird dargestellt, wann die Steuer bei einem Fonds entsteht und wann die Ausschüttung erfolgt.

Grafik: Exemplarischer Kursverlauf eines Fonds sowie Ereignisse während des Geschäftsjahres Quelle: ERSTE-SPARINVEST KAG

Grafik: Exemplarischer Kursverlauf eines Fonds sowie Ereignisse während des Geschäftsjahres
Quelle: ERSTE-SPARINVEST KAG

Die schwarze Linie zeigt exemplarische den Kursverlauf eines Anleihefonds. Während des laufenden Fonds-Rechnungsjahres gibt es diverse Ereignisse wie z. B. Zins- (Kupon-) erträge oder es werden Kursgewinne beim Verkauf von Anleihen realisiert. Jedes dieser Ereignisse das zu einem Ertrag führt, löst grundsätzlich eine Steuerpflicht aus. Die Summe aller Steuern (abzüglich möglicher Verlustvorträge) ist mit der nächsten Ausschüttung abzuführen. Die Steuerpflicht errechnet sich daher aus allen Erträgen, die im abgelaufenen Rechnungsjahr angefallen sind.

Nach Ende des Rechnungsjahres erfolgt dann die Ausschüttung. Die Höhe dieser Ausschüttung (brutto) wird von der Kapitalanlagegesellschaft festgelegt. Im Zuge der Ausschüttung wird gleichzeitig die Steuer abgezogen – die Anlegerinnen und Anleger erhalten die sogenannte Netto-Ausschüttung gutgeschrieben.

Erkenntnis: Die Steuer bezieht sich auf die Erträge (insb. Zinserträge, realisierte Kursgewinne) im Fonds, die Höhe der Ausschüttung folgt einem Beschluss der Fondsgesellschaft. Somit besteht zwischen Ausschüttung und Steuern kein unmittelbarer Zusammenhang.

Für Experten

Wie setzt sich die Steuer zusammen?
Wie oben erwähnt gibt es mehrere Arten von Erträgen, die eine Steuer auslösen. Dies sind:

  • Ordentliche Erträge: Das sind Erträge aus Zinszahlungen bzw. aus Dividendenzahlungen. Zinserträge sind mit 25 % zu besteuern. Inländische Dividenden (für diesen Fonds nicht relevant) kommen schon mit 25 % Vorwegbesteuerung in den jeweiligen Fonds, bei ausländische Dividenden werden bereits bezahlte Quellensteuern angerechnet (max. bis zu 15 %).
  • Außerordentliche Erträge: Dies sind Erträge aus realisierten Kursgewinnen z.B. wenn eine Anleihe zu einem höheren Kurs verkauft als gekauft wurde. Mindestens 60 % dieser Erträge (abzüglich möglicher realisierter Verluste) sind mit 25 % zu versteuern.

Erkenntnis: Erträge, die in einem Fonds im Rechnungsjahr anfallen, sind wie oben dargestellt zu versteuern – eventuelle Verluste bzw. Verlustvorträge werden gegengerechnet. Diese Steuer wird mit der nächsten Ausschüttung abgeführt. Ob die Fondsanteile aus Sicht der Anlegerin bzw. des Anlegers Alt- oder Neubestände sind, ist dabei nicht relevant.

Wo liegt der Unterschied zwischen Altbestand (vor 2011) und Neubestand?

Bisher wurde die Ebene des Fonds beleuchtet. Die Fondsanteile liegen auf einem Wertpapier-Depot. Anteile, die vor 2011 erworben wurden sind sogenannte Altbestände. Für diese gilt die Kursgewinnsteuer (auf Depotebene) nicht. Danach erworbene Anteile sind sogenannter Neubestand. Bei diesen Anteilen kann es (bei Verkauf) möglicherweise noch zu einer weiteren Steuerbelastung kommen (Kursgewinnsteuer auf Differenz zw. Anschaffungskosten und Veräußerungserlös). Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung erfolgt hier über die Anpassung des durchschnittlichen Anschaffungskurses (DAK).

Erkenntnis: Seit der letzten Steuerreform (Kursgewinnsteuer-Regime) wurde die Versteuerung von Investments komplizierter. Auf Fonds-Ebene werden alle Anlegerinnen und Anleger gleich behandelt. Im Fonds werden alle Erträge mit 25 % besteuert (Gegenrechnung von realisierten Kursverlusten bzw. Verlustvorträgen möglich). Auf Depot-Ebene macht es einen Unterschied, ob das Investment vor oder nach dem Jahr 2011 angeschafft wurde.

Steuer und Ausschüttung anhand eines Beispiels

Als Beispiel um die Ausschüttung und die Steuer zu erklären wählen wir den ESPA BOND COMBIRENT, der per 01. Februar 2015 ausgeschüttet hat.

Die Steuer setzt sich wie folgt zusammen:

steuer

In Summe ergibt sich daraus: Alle steuerpflichtigen Erträge, die im Beobachtungszeitraum in diesem Fonds angefallen sind, wurden mit 25 % versteuert. Allerdings wurden nicht alle Erträge ausgeschüttet. Daher ergibt sich eine (auf den ersten Blick) hohe Steuerbelastung bezogen auf die Ausschüttung von 45 %. Aber wie gesagt: Die Ausschüttung und die Steuer hängen nicht zusammen.

Fazit: Die Ausschüttung ist für viele Anlegerinnen und Anleger ein wichtiges Kriterium für ein Investment. In Zeiten niedriger Zinsen sinken auch die Ausschüttungen von Fonds. Steuern können dennoch anfallen und müssen zum Zeitpunkt der Ausschüttung abgeführt werden. Die Höhe der Steuer hängt immer mehr von den außerordentlichen Erträgen ab. Ob es allerdings in jedem Jahr außerordentliche Erträge (= realisierte Kursgewinne) gibt, ist fraglich. Es können auch realisierte Kursverluste anfallen, welche die Steuerbasis wieder schmälern könnten.

» Zum ESPA BOND COMBIRENT

Vorteile für den Anleger

  • Sicherheit durch Anleihen mit einer im Durchschnitt hohen Bonität.
  • Langfristig Chance auf Ertrag in Höhe der Sekundärmarktrendite (Euro-Staatsanleihen).
  • Jährliche attraktive Ausschüttungen ca. in Höhe der Rendite von Euro-Staatsanleihen.
  • Kursgewinne bei fallenden Zinsen möglich.

Zu beachtende Risiken

  • Steigende Zinsen können zu Kursrückgängen führen.
  • Eine Änderung der Bonität einzelner Länder sowie des politischen Umfelds kann Auswirkungen auf den Fondspreis (Kursverluste) haben.
  • Der Anleger trägt das Bonitätsrisiko der europäischen Länder.
  • Kapitalverlust ist möglich.

Warnhinweise gemäß InvFG 2011
Der ESPA BOND COMBIRENT beabsichtigt gemäß den von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Fondsbestimmungen mehr als 35 % seines Fondsvermögens in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von öffentlichen Emittenten anzulegen. Eine genaue Auflistung dieser Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt II, Punkt 12.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

4 Kommentare

  1. kurtk sagt:

    Wie schaut es steuerlich aus bei Fonds, welche in Luxemburg gehalten werden- z. B. LU0053666078. Dieser Fonds wurden von meiner Bank normal besteuert (auf Ausschüttung ca. 2€/St. mit 25% KEST und bez. KEST Betrag des AG Ertrages mit 0,97€ / Stück).Ich nehme an, dass bereits auch in Luxemburg eine Quellensteuer abgezogen wurde und bin mir nun nicht sicher , ob da eine ev. Doppelbesteuerung vorliegt. Wenn ja, dann könnte ich es in meiner Einkommensteuererklärung entsprechende Rückerstattung beantragen, falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich besteht. Was meinen Sie zu diesem Fall? Meine Bank konnte dies nicht beantworten, ob da bereits ein ev. Doppelbesteuerungseffekt schon abgezogen wurde.

    • mm Johann Griener sagt:

      Sehr geehrter Herr K.,

      Als österreichische KAG haben wir leider keine detaillierten Kenntnisse zur Besteuerung ausländischer Fonds in Luxemburg.
      Wir können Ihnen in dieser Angelegenheit daher nur folgenden Rat geben: Bitte wenden Sie sich an die emittierende Kapitalanlagegesellschaft oder an einen Steuerberater.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Johann Griener

  2. Peter Clasen sagt:

    Hallo, im Team!

    Ich habe eine Kapitalanlage 16 Jahre Laufzeit 7%-8% steigend.
    Auf der Basis Tonnage Steuer.
    Nun sprich mein Berater von 7%-8% Rendite, während in den Unterlagen von Ausschüttungen die Rede ist.
    Was ist nun Rendite und was ist eine Ausschüttung unter dem Gesichtspunkt der Tonnage Steuer.

    Auf eine erfreuliche E Mail
    cp-wp@unitybox.de

    • mm Paul Severin sagt:

      Sehr geehrter Herr Clasen,

      wir nehmen an, dass Sie mit Tonnage Schiffsbeteiligungen meinen. Dafür sind wir nicht der richtige Ansprechpartner, da Beteiligungen keine Investmentfonds sind.
      Wir bitten Sie daher sich an Ihren Berater zu wenden bzw. an einen Berater, der sich mit dem Thema auskennt.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Erste Asset Management Communications

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen.Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.